Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besondere Teilnahmebedingungen für das bahn.de Partnerprogramm
I. Der Publisher verpflichtet sich gegenüber dem Advertiser:
1. Für die Bewerbung der Bahn dürfen nur die im Private Network zur Verfügung gestellten Werbemittel genutzt werden. Änderungen an den Werbemitteln dürfen nicht vorgenommen werden. Jede andere Bewerbung ist unzulässig.
Unzulässig ist/sind insbesondere:
a) Werbeinserate auf Klick-Basis (Google AdWords, Yahoo etc.) für die in Ziffer I.2. genannten Wörter und/oder Wortkombinationen, wenn auf der Landingpage (Zielseite) Artikel von bahn.de zu sehen sind oder direkt auf bahn.de weitergeleitet wird,
b) die Einbuchung der in Ziffer I.2. genannten Wörter und/oder Wortkombinationen als „auszuschließende Keywords“ (Campaign Negatives) in einzelne Kampagnen, um zu verhindern, dass Google oder andere Suchmaschinen durch eine Funktion, wie z.B. „weitgehend passende Keywords“ (Broad Match), die Inserate anzeigt, obwohl die Wörter oder Wortkombinationen nicht gebucht wurden. Werden nur Wörter oder Wortkombinationen der Positivliste in Verbindung mit der Einstellung „genau passende Keywords" (Exact Match) verwendet, kann auf „auszuschließende Keywords“ (Campaign Negatives) verzichtet werden,
c) die Buchung von Werbeinseraten auf Klick-Basis (Google AdWords, Yahoo etc.) unter der sichtbaren Domain www.bahn.de und mit einer direkten Weiterleitung auf www.bahn.de,
d) die Buchung von Werbeinseraten auf Klick-Basis (Google AdWords, Yahoo etc.) mit der Option „Content Netzwerk“. Durch die Ablehnung von „Content Netzwerk“ wird die Einblendung von www.bahn.de Werbung auf beliebigen Webseiten verhindert,
e) die Anzeige von Artikeln von www.bahn.de auf der Landingpage (Zielseite), wenn die Suchergebnisse der Suchmaschinen (Google, MSN, Yahoo etc.) aus Suchanfragen zu den unter Ziffer I.2. genannten Wörter und/oder Wortkombinationen stammen. Eine direkte Weiterleitung auf www.bahn.de ist ebenfalls nicht gestattet,
f) die Anzeige von Artikeln oder Werbung von www.bahn.de und/oder die direkte Weiterleitung auf www.bahn.de bei Eingabe der in Ziffer I.2. genannten Wörter und/oder Wortkombinationen in die Suchmaske(n) der Online-Angebote,
2. Unzulässig im vorgenannten Sinne ist insbesondere die Verwendung folgender Wörter und/oder Wortkombinationen aus den Wörtern:
Bahn, BahnCard, db, Deutsche Bahn, bahn.de, Bahnauskunft, Fahrplan, Zugverbindung, Fahrplanauskunft, Zugauskunft, Bahnticket, dbahn, Bahnfahrplan, Bahnreisen, Zug, ICE, Dauer-Spezial, Reiseauskunft, Sparpreis, Europa Spezial
Wortkombinationen sind alle aus mindestens zwei zusammengesetzten Wörtern möglichen Kombinationen wie z.B. bahn reisen, die bahn, deutsche bundesbahn, deutsche bahn.de, bahn de, etc.
3. Links werden nicht auf Internetseiten platziert, welche folgende Inhalte enthalten: Politik, Erotik, Pornografie, Waffen, Gewalt, Drogen, strafrechtlich relevante Inhalte, Beleidigungen und rechtswidrige oder gegen Rechte Dritter verstoßende Inhalte.
4. Das Betreiben von Software, die die Buchung außerhalb der Buchungsmaschine von www.bahn.de ermöglichen, ist nicht gestattet. Zudem ist es untersagt, Apps und Widgets (z.B. iGoogle, Google Chrome, Apple oder Windows Minianwendungen etc.) zu programmieren, die Inhalte der Deutschen Bahn enthalten.
5. Das „Framen” von Domains der Deutschen Bahn AG, insbesondere www.bahn.de, ist untersagt.
6. Es ist untersagt, eine Internetseite einzurichten, die Verwechslungsgefahr mit der Internetseite von www.bahn.de hervorruft. Domains, die www.bahn.de phonetisch oder in der Schreibweise ähnlich sind, sind unzulässig. Alle Weiterleitungen auf die www.bahn.de müssen durch einen Klick auf eines der angebotenen Werbemittel erfolgen. Automatische und irreführende Weiterleitungen sind unzulässig (z.B. durch Tippfehler-Domains, AdWare etc).
7. Sowohl Layerschaltung als auch Forced Clicks und Cookie Dropping sind nicht gestattet.
8. Die Bewerbung der Deutschen Bahn über Postview-, Retargeting- und Social Media-Maßnahmen ist nicht zulässig.
9. Der Publisher zahlt unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs in jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Pflichten eine von dem Advertiser festgesetzte angemessene Vertragsstrafe an den Advertiser, deren Höhe vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann.
II. DB Vertrieb ist im Falle der Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffer I.1. bis 8. genannten Pflichten zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Publisher im Sinne von Ziffer I.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Verpflichtung im Sinne von Ziffer I.9. zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Advertiser bleibt hiervon unberührt.
III. Soweit diese Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt wird, geht bei einem Konflikt der deutsche Text vor.